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Justiz im Stau: Bild- und Tonübertragung erlauben?

Als die Bundesregierung vergangenes Jahr 206 Seiten mit dem Titel „Digitalisierung gestalten“ veröffentlichte, ahnte niemand, dass 2020 eine Pandemie die Welt verändern würde. Mittlerweile spricht sie von einer „in der Geschichte der Bundesrepublik präzedenzlosen Herausforderung“. So wird Corona immer mehr zum Lackmus-Test der Umsetzungsstrategie der Politik für die Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt.

Der DigitalPakt Schule ist das beste Beispiel. 2025 will man zusammen mit den für die Schulen zuständigen Bundesländern das Ziel der digitalen Schule erreichen. Das hat gute Gründe, denn Technik und Pädagogik brauchen Vorlauf. Aktuell aber fragen sich Tausende Eltern in Deutschland, warum sie jetzt seit Wochen ihre Zöglinge mehr oder weniger zu Hause selber ausbilden anstelle das schon digitalisierte Lehrpersonals?

Und nun ein Vorstoß im Bundestag zur digitalisierten Justiz. Die epidemische Lage wirke sich auf die Arbeitsfähigkeit der Justiz aus, mahnt die FDP-Fraktion an. Viele Gerichte hätten ihren Zugang auf ein Minimum heruntergefahren, ein Verfahrensstau drohe. „Die Funktionsfähigkeit der Justiz muss jedoch auch in Krisenzeiten erhalten bleiben“, so die Politiker. Ein Instrument hierfür sei der Ausbau der digitalen Arbeitsabläufe. Die persönliche Präsenz in Gerichtsverhandlungen könne mithilfe moderner Kommunikationsmittel ersetzt werden.

Auch künftig die Kontrolle über die Justiz

In Zivilverfahren ist schon eine Bild- und Tonübertragung erlaubt. Jedoch entscheidet das Gericht über gestellte Anträge. Die Oppositions-Partei wünscht sich nun ein Gesetz, nach dem schon der Antrag einer der Parteien dafür ausreicht. Auch Livestreams aus dem Gericht erwägt die FDP, damit auch künftig die Kontrolle über die Justiz möglich bleibt und die Zivilgesellschaft Vertrauen in sie haben kann. Immerhin, die Partei spricht auch die „technische Ausstattung“ an. Eine Videoverhandlung dürfe nicht an mangelnden technischen Voraussetzungen scheitern.

Erst kürzlich war ein Cyberangriff auf das Berliner Kammergericht im Bundestag Thema gewesen. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist bei Attacken mit dem so genannten Emotet-Virus von organisierter Kriminalität auszugehen. Bei der Attacke auf das Kammergericht waren Daten abgeschöpft worden.

Foto: Daniel Bone auf Pixabay

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