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E-Scooter: Erstmals Unfälle erfasst

Unfälle mit E-Scootern werden seit Anfang 2020 von der Polizei in der Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen liegen nun vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei in Deutschland 251 Unfälle mit den Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, wurde ein Scooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer verletzt und 182 leicht. 

Die Zahlen erlauben einen Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, beispielsweise Fahrrädern: In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 hat die Polizei deutschlandweit mehr als 12700 Unfälle registriert, bei denen Fahrradfahrerinnen und -fahrern zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 2052 wurden schwer verletzt, 10431 leicht. Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle. 

Kein Führerschein für E-Scooter

E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie elektrische Roller fahren wollen. 

Foto: Boris Mayer auf Pixabay

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