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Bürgerenergie: Warum das Aus für Privilegien?

Bürgerenergie – nicht jeder kann damit etwas anfangen. Der Begriff steht für eine Energiewende, die erneuerbare, also das Klima schützende Energien fördert, die vor Ort produziert werden. Auch demokratische, soziale und ökologische Werte betonen die Befürworter. An erster Stelle steht daher die Idee des gemeinsamen, nachhaltigen Wirtschaftens. „Dabei lassen sie sich nicht von Banken, Konzernen oder der Politik dominieren“, heißt es beim Bündnis Bürgerenergie (BBE) in Berlin: „Das schließt Gewinnmaximierung aus.“

Nun wollen aber die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundstag mit einem Gesetzentwurf das Aus für Privilegien so genannter Bürgerenergiegesellschaften besiegeln. Der Entwurf will befristet ausgesetzte Regelungen dauerhaft streichen, die den Bürgern bisher die vereinfachte Teilnahme an Ausschreibungen für Windenergieprojekte an Land ermöglichten. Sie durften schon mitmachen, ehe sie über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ihr Windprojekt verfügten. In der Praxis führe das zu Fehlanreizen und Missbrauch, argumentieren die Politiker. Man hätte beobachtet, dass überfrüht spekulative Gebote abgegeben würden, die auf noch nicht verfügbare Anlagentypen setzten. Dies führe dazu, dass von großen Projektierern Bürgerenergiegesellschaften gegründet wurden, die den formellen Anforderungen zwar entsprachen, aber eine lokale Verankerung vermissen ließen.

Dazu muss man wissen, dass Bürgerenergie meist regional verankert ist, in Gemeinden, Städten, Kreisen oder Regionen. Dies stiftet gemeinsame Identität und schafft Akzeptanz. „Nachhaltige Entwicklung und Wertschöpfung in der Region haben entsprechend einen hohen Wert“, so der BBE. Die neue Art des Zusammenschlusses sei vielfältig, jeder kann mitmachen: Privatleute, Landwirte und juristische Personen unterschiedlicher Rechtsformen wie Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Energiegenossenschaften, GmbH & Co. KG, jedoch keine großen Konzerne. Auch die Europäische Kommission möchte, dass Bürger Verantwortung für die Energiewende übernehmen können. Ausschreibungen seien für kleinere Projekte und Markakteure wie Energiegenossenschaften jedoch ungeeignet. Auch Richtlinien der EU schlagen vor, auf Ausschreibungen für Bürgerenergieanlagen zu verzichten.

Bürgerenergie: Auktionsmodell benachteilig Gesellschaften massiv

„Tatsächlich streicht die Novelle die Möglichkeit für Bürgerenergiegesellschaften, ohne eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in einer Auktion mitbieten zu können“, sagt BBE-Politikreferent Marco Gütle zum Entwurf der Regierungsfraktionen. So verbleibe als einziger „Vorteil“ für Energiegesellschaften der Bürger, bei erfolgtem Zuschlag in einer Auktion statt dem gebotenen Preis den höchsten noch bezuschlagten Preis zu zahlen. Das Auktionsmodell benachteilige daher die Gesellschaften massiv aufgrund unklarer Erfolgs- und Preisaussichten. Er fordert deshalb, die Bürgerenergie von der Pflicht zur Ausschreibung zu befreien.

Interessantes Detail im Papier der Koalitionsfraktionen: Durch die bisherige Praxis sei der Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land verstärkt worden. Es seien nahezu ausschließlich Projekte von Bürgerenergiegesellschaften ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung bezuschlagt worden, die bisher weitgehend nicht realisiert worden seien. Erstaunlich, denn eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zeigt, dass zum Beispiel die vor mehreren Jahren eingeführte Abstandsregelung für Windräder in Bayern den Ausbau der Windenergie um 90 Prozent gedrosselt hat. Die Ergebnisse ließen sich der Studie nach auf die 1000-Meter-Regelung im Bund übertragen. Starke Einbrüche seien auch hier zu erwarten.

Foto: Bürgerenergie e.V., Jörg Farys

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